Sicherheitsprüfung 

 

 

Wir prüfen sauber!

 

Die Prüfung wird sorgfältig nach den anerkannten Regeln der Technik insbesonders nach den Bestimmungen:

  • DIN VDE 0100- Teil 600 (Erstprüfungen)
  • DIN VDE 0105-Teil 100/A1 (Wiederholungsprüfungen)
  • DIN VDE 0108
    (nur bei Schulen, Kindergärten & Versammlungsstätten)
  • DIN VDE 0702
  • DIN VDE 0751

durchgeführt.

Nach Abschluss der Prüfungen und der Übergabe der Prüfprotokolle und eventueller Mängelliste ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass die geprüfte Anlage oder Geräte der anerkannten Technik, ins besonders den DIN VDE Bestimmungen entspricht und weiter genutzt werden können.

 

Machen auch Sie die elektrischen Überprüfungen Vorsorge ist besser als Sorge!

 

Bei den meisten Überprüfungen waren extreme Mängel festzustellen (zum Teil äußerst lebensgefährlich).

 Die elektrischen Überprüfungen können Sie nur bei einem Meisterbetrieb der Elektrotechnik erlangen

 

 

Überprüfung von ortsfesten und ortsveränderliche Anlagen

 

Nach den Unfallverhütungsvorschriften GUV 2.10; UVV BGV-A3 müssen alle elektrischen Anlagen und Geräten in bestimmten Zeitabständen einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden.

 Ziel der Überprüfung ist es, den sicherheitstechnischen Zustand der Elektroinstallationsanlagen und Geräten festzustellen, zu beurteilen und in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren.

 Jede geprüfte mangelfreie Anlage und jedes geprüfte mangelfreie Gerät ist, mit einer Plakette zu kennzeichnen.